ADFC informiert über neue Straßenverkehrsordnung

In diesen Tagen tritt die neue Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft. Das Bundesverkehrsministerium hatte sich vorgenommen, durch die Novelle Sicherheit und Komfort für Radfahrer deutlich zu erhöhen. Nach Einschätzung des Fahrradclubs ADFC ist das zum Teil gelungen, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts steht allerdings noch aus.

ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn sagt: „Wir haben uns mehr Möglichkeiten für Kommunen gewünscht, Tempo 30 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einzuführen. Auch muss es ohne große Hürden möglich sein, Fahrradstraßen oder geschützte Radfahrstraßen einzurichten, um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.

Mit dem „Gute-Straßen-für-alle-Gesetz“ hat der ADFC hier viele wichtige Vorschläge gemacht. Wir nehmen Minister Scheuer beim Wort, dass er die Leitideen hieraus bei der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes auch tatsächlich umsetzt.“

Das ändert sich für Autofahrer – in Bezug auf den Radverkehr

Mindestüberholabstand 1,50 m ist Pflicht
Autofahrer müssen Radfahrer mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Das galt zuvor schon durch Gerichtsentscheidungen, steht jetzt aber ausdrücklich in der StVO. Die Regelung gilt nach der Gesetzesbegründung unabhängig davon, ob Radfahrer auf der Fahrbahn, auf „Schutzstreifen“, Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen („Protected Bikelanes“) unterwegs sind.

Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Das wissen die meisten Autofahrer nicht, deshalb fordert der ADFC eine Aufklärungskampagne zur neuen StVO und die schnelle Entwicklung von geeigneter Verkehrsüberwachungstechnik.

Grünpfeil zum Abbiegen nur für Radfahrer
Das Bundesverkehrsministerium prüfte 2019, ob das Rechtsabbiegen an roten Ampeln durch ein neu einzuführendes Verkehrszeichen erlaubt werden soll.

Dazu fand ein einjähriger Pilotversuch an insgesamt 40 signalisierten Kreuzungen in den Städten Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Münster, Reutlingen und Stuttgart statt. Außerdem hat Berlin, das bei der Bewerbung um die Teilnahme an dem Pilotversuch unterlegen war, am 5. April 2019 offiziell erklärt, mit fünf Kreuzungen auf eigene Kosten an dem Versuch teilzunehmen. Dafür wurde das bestehende Verkehrszeichen 270 „Grünpfeil“ mit dem Zusatz „nur Radverkehr“ kombiniert (siehe Abbildung).

Im Dezember 2019 veröffentlichte das Bundesverkehrsministerium den Entwurf für eine Novelle der StVO, der unter anderem die Einführung des Grünpfeils für den Radverkehr vorsieht. Neben der Einrichtung von Fahrradzonen und weiteren Änderungen zum Radverkehr stimmte der Bundesrat am 14. Februar 2020 zu, so dass die Änderung nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt voraussichtlich in Kraft treten wird.

Generelles Haltverbot auf Schutzstreifen
Schutzstreifen für den Radverkehr trennen den Rad- und den Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie (Zeichen 340 der StVO). Autos dürfen dort zwar nicht parken, aber bislang noch bis zu drei Minuten halten. Dies führt vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb wird dort ein generelles Haltverbot eingeführt.

Leider ist noch nicht bekannt wann die Novelle in Kraft tritt, auf der Seite des BMVI heißt es lediglich „schnellstmöglich“.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Absagen von Veranstaltungen

Um die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu verlangsamen, müssen alle gesellschaftlichen Aktivitäten eingeschränkt oder eingestellt werden. Auch der ADFC FFB sagt daher alle öffentlichen und verbandsinternen Veranstaltungen zunächst bis einschließlich Montag, 20. April ab.

Diese Entscheidung gilt für Radtouren, Demonstrationen und Codieraktionen ebenso wie für Versammlungen, Stammtische usw.
Ebenfalls abgesagt ist die Mitgliederversammlung am Freitag den 3. April 2020.

Auch wenn es bisher teils unterschiedliche Regelungen in Ländern und Regionen gibt, sieht sich der ADFC als einer der größten deutschen Verbände und aktiver Teil der Zivilgesellschaft in der Verantwortung, klar undeinheitlich zu handeln.

Mehr Menschen als sonst werden in diesen Tagen für ihre unvermeidlichen Wege das Fahrrad nutzen, wie es auch die Bundesregierung empfiehlt. Deshalb ist im Straßenverkehr besondere Umsicht erforderlich.

Kontakt:
ADFC Fürstenfeldbruck
Schöngeisinger Straße 22
82256 Fürstenfeldbruck
Tel. +49 (8141) 535 418
E-Mail: kontakt@adfc-ffb.de
Internet: http://www.adfc-ffb.de

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