Die Novelle des EEG und die Länderklausel zur Abstandsregelung bei Windrädern passieren am 11. Juli den Bundesrat
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahr 2000 ist heute, am 11. Juli ein weiteres Mal novelliert worden und hat den Bundesrat ebenso passiert wie die Länderklausel zu Mindestabständen bei Windrädern. Gibt Deutschland damit endgültig die Ziele eines schnellen Umbaus der Energiewirtschaft zu einer nachhaltigen Energieversorgung auf?
Die Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen bei Windenergieanlagen wurde durch den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer als „10H-Abstandsregelung“ initiiert und sieht für Bayern vor, dass der Abstand zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung mindestens das Zehnfache der Höhe des Windrads betragen muss. Faktisch würde dies bedeuten, dass ein Neubau von modernen Windkraftanlagen (200 m Gesamthöhe) im dicht besiedelten Freistaat nicht mehr möglich sein wird.
„Dass die Koalition heute den Weg für die von allen Experten in der Anhörung vor dem Bundestag abgelehnte Festlegung von Mindestabständen zwischen Windrädern und der Wohnbebauung durchgewinkt hat, ist ein schlechtes Signal für die Energiewende. Gemeinsam haben BDEW (Bundesverband der Energie-und Wasserwirtschaft), BWE (Bundesverband WindEnergie) und VDMA (Verband deutscher Maschinen- und Anlagenbauer) darauf hingewiesen, dass mit der Regelung die konkrete Gefahr besteht, dass der Ausbau der preiswertesten Erneuerbaren Energie ins Stocken gerät“, äußerte sich Hermann Albers, Präsident des BWE bereits am 24. Juni zur Abstimmung im Bundestag.
Ab August 2014 treten für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung Änderungen in Kraft. Lesen Sie in der Pressemitteilung des Bundesverband Solarwirtschaft e.V. was sich ändert und was Solarstrom-Erzeuger künftig beachten müssen.